Halten Sie ein Pferd ist es ratsam eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die alle Eventualitäten abdeckt, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Ein Pferd kann aufgrund seiner Größe und Stärke größere Schäden verursachen, daher empfehlen wir Sie vorher finanziell abzusichern.
Es gibt die Möglichkeit, das Pferd mit in einer Vermögensabsicherung versichern zu lassen.
Eine Pferd-Lebensversicherung oder ein ungeborenes Pferd zu versichern ist ebenfalls möglich. Generell ist eine Pferdehaltung kostspielig und kann bei Krankheit oder Verletzung sehr teuer werden. Mit einer passenden Versicherung sparen Sie sich hohe Tierarztkosten und können Ihrem Pferd eine schnelle Behandlung zukommen lassen.
Das Wichtigste für jeden Pferdehalter – Die Pferdehaftpflicht
Wie bei einer Privathaftpflicht schützt übernimmt die Pferdehaftpflicht Schäden bis in Millionenhöhe.
Wie bei Ihrer Privathaftpflicht werden bei der Pferdehaftpflicht Schäden durch Ihr Pferd übernommen. Es kann zu hohen Summen kommen, wogegen Sie sich mit dieser Haftpflicht absichern können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es zu Sach- oder Personenschäden kommt. Letzteres kann zusätzlich zu Regressforderungen entstehen, wenn bei einem Fremdreiter zu einem längeren Arbeitsausfall kommt.
Der Schadensanspruch kann jahrelang hohe Summen von Ihnen verlangen, die schlimmstenfalls existenzgefährdend sind. Sie sind als Pferdehalter verpflichtet für die hohen Summen nachzukommen, daher empfehlen wir Ihnen sehr stark eine Pferdehaftpflicht als Vorbeugung abzuschließen.
Die Pferde OP-Versicherung beinhaltet kleine bis große Eingriffe, die bis zu 100% erstattet werden
Für Pferde gibt es neben einer Heilversicherung, die OP-Versicherung. In dieser Versicherung werden alle Operationen, also chirurgische Eingriffe unter (Teil-) Narkose, versichert. Medizinische Untersuchungen und Nachbehandlungen sowie stationäre Aufenthalte in Kliniken sind ebenfalls inbegriffen. Kosten für Medikamente und eventuelle Folgeoperationen werden von der OP-Versicherung übernommen.
Wen Ihr Pferd einen Knochenbruch erleidet und Prothesen oder Implantate braucht und schlimmstenfalls eine Euthanasie in Frage kommt, gehören sie zu den Leistungen der OP-Versicherung. Die Erstattungshöchstwerte variieren und die Tarifwerke verschiedener Versicherer unterscheiden sich. Wir suchen Ihnen passende Angebote aus der Vielzahl der Versicherungen heraus, damit Sie nur das bekommen, was Sie sich wünschen.
Die Pferdekrankenversicherung stellt die Gesundheit Ihres Pferdes in den Mittelpunkt
Tierarztbehandlungen können bei Pferden sehr teuer werden, sichern Sie sich mit der passenden Pferdeversicherung ab und behalten Sie Ihre Kosten als monatliche Beiträge im Überblick.
In der Heilversicherung werden Verletzungen ohne Operationen behandelt und versichert. Darunter fallen ambulante/stationäre Behandlungen, Impfungen, COPD, Verletzungen und Arthrose unter die Leistungen. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Tier die besten Behandlungen schnell bekommt und Sie sich um finanzielle Angelegenheiten nicht kümmern müssen. Konzentrieren Sie sich auf die Genesung Ihres Tieres, wir kümmern uns um den Rest!
Je nach Versicherer verändern sich einzelne Leistungen und Höchstwerte der Erstattungsgrenze. Mit der Positivliste kann die Leistungspflicht in der Versicherung festgehalten werden. Wir arbeiten eng mit Verbänden zusammen und profitieren vom Wissen und Erfahrungen der Kooperationen. Sie können Sich auf uns verlassen, mit unserer Kompetenz und eigenen Erfahrungen, geben wir unser Bestes für Sie und Uhr Pferd.
Die Reiterunfallversicherung – Schutz vor Schäden, wenn es zum Reitunfall kommt
Ein Reitunfall passiert schnell und kann Pferdehalter zur Insolvenz zwingen, wenn der Schadensersatz für den Reiter so teuer werden. Wir raten Ihnen sich früh möglichst abzusichern.
Der Umgang mit Pferden ist nicht immer harmlos und kann zu schwerwiegenden Reiterunfällen kommen. Daher empfehlen wir Ihnen eine Reiterunfallversicherung, wenn es zu Personenschäden kommt und Ihr Pferd daran beteiligt ist. Wenn sich der Reiter beim Sturz verletzt und nicht mehr arbeitsfähig oder behindert wird, kann es für den Pferdehalter sehr teuer werden. Kosten für Operationen, lebenslange Rente oder den Umbau der Wohnung und Autos summieren sich schnell zu Beiträgen in Millionenhöhe.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur im Beruf des Reiters, alles andere muss vom Pferdehalter gezahlt werden. Knochenbrüche und Lähmungen sind keine Seltenheit, da Tiere Fluchttiere sind, sich schnell erschrecken und den Reiter abwerfen.
Selbst kosmetische Eingriffe, die für den verletzten Fremdreitern notwendig sind, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht übernommen, da es sich um einen dauerhaften Personenschaden handelt.
Sind Kinder involviert, die vom Pferd verletzt werden, ist es sehr wichtig eine Reiterunfallversicherung abzuschließen. Die hohen Summen können Sie als Pferdehalter zur Privatinsolvenz führen, wenn Sie sich nicht abgesichert haben. Mit den Versicherungen bieten wir einen optimalen Schutz, damit Sie im Schadensfall nicht nur abgesichert sind, sondern damit auch der Reiter alles Nötige bekommt, um zu genesen. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Ihnen Fragen dazu einfallen. Wir sind für Sie und Ihr Tier da, jederzeit!

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Pferdeversicherung » Häufe Fragen unserer Kunden
… Jeder Versicherer bestimmt die Altersgrenzen anders daher kann keine allgemeine Aussage gemacht werden. Im hohen Alter können beispielsweise nur 50% der Kosten übernommen oder nur die OP-Versicherung angeboten werden.
… Die Wartezeiten sind bei Versicherern unterschiedlich. Bei Unfällen gibt es keine Wartezeit. Bei Krankheiten kann die Wartezeit ab drei bis sechs Monate dauern.
… Das Erstattungslimit ist bei Versicherern und Tarifen sehr unterschiedlich und kann nicht allgemein bestimmt werden. Es gibt Versicherer, die ein unbegrenztes Erstattungslimit anbieten, für mehr Informationen kommen Sie auf uns zu.
… Es ist immer ratsam eine Versicherung früh abzuschließen, da das Alter Auswirkung auf die Höhe des Beitrags hat. Vorerkrankungen und hohes Alter können zum Vertragsausschluss führen.
… Das Stockmaß ist entscheidend für die Unterscheidung von Pferden und Ponys. Alle Tiere unter dem Stockmaß von 1,43 m sind Ponys und alle Tiere darüber gelten als Pferde. Der Beitrag richtet sich nach mehreren Faktoren sowie Rasse, Alter, Größe, Geschlecht etc. Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede in den Leistungen der Versicherungen.
… Nein, das ist nicht möglich. Mit dem Wechsel des Halters muss der neue Eigentümer des Pferdes eine neue Pferdeversicherung abschließen. Da sich die Haltereigenschaften geändert haben, kann sich bei der Wahl der gleichen Versicherung der monatliche Beitrag ändern. Beim Veräußerungszeitpunkt ist eine explizite Kündigung keine Pflicht, die Versicherung wird automatisch gekündigt.
